Seminarbedingungen/AGB für Betriebsratsseminare

I. Anmeldung und Durchführung

Vorabreservierungen und Anmeldungen für Seminare sind für die bekannt gegebenen Termine ständig möglich. Die verbindliche Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Seminarbeginn bei mir eingegangen sein. Bitte holen Sie im Vorfeld die Genehmigung Ihres Arbeitgebers dazu ein. Bis zu diesem Datum ist eine kostenfreie Stornierung in Textform durch die Seminarteilnehmer möglich (z.B. E-Mail). Danach kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Der Seminarpreis ist in voller Höhe zu entrichten! Auf Mitteilung und Kennzeichnung in der Anmeldung ist es möglich, dass sogenannte Ersatzteilnehmer ebenfalls an der Schulung teilnehmen, bzw. kurzfristig nachgemeldet werden.

Spätestens 1-2 Wochen vor der Durchführung des Seminars erhalten Sie eine Bestätigung, dass dieses Seminar stattfindet und weitere Zusatzinformationen. Die Mindestteilnehmerzahl beläuft sich in der Regel auf 6 Personen. Vorher getätigte Auslagen, z.B. für Fahrkarten, erfolgen auf eigenes Risiko.

Ich behalte mir vor, aus wichtigen Gründen – wie bei Erkrankung oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – das Seminar abzusagen. Bei der Durchführung der Schulung in Dresden kann, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, Ort, Inhalt und Ablauf des Programms, sowie der Einsatz bestimmter Referenten/Dozenten abgeändert werden. Bei Durchführung mit Juristen entstehen zusätzliche Kosten.

Bei Inhouseschulungen bestimmt sich der Inhalt und der Ablauf nach der Absprache mindestens 6 Wochen vor der Durchführung des Seminars. Vorab stellen Sie eine Anfrage zu Ihren bevorzugten Themen und geben möglichst schon gewünschte Termine bekannt. Sie erhalten ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot mit den Kosten. Danach entscheiden Sie. Nach Ihrer Zusage können Änderungen zu Themen und zusätzliche Fragen noch bis 4 Wochen vor Durchführung übermittelt werden. Es wird angestrebt auch spätere Änderungswünsche zu berücksichtigen.

Hinweis zur Stornierung verbindlicher Seminaranmeldungen
Bei Erkrankung/ Verhinderung verbindlich angemeldeter Teilnehmer ist eine Reduzierung des Seminarpreises nicht möglich. Bestimmen Sie für diesen Fall schon im Vorhinein einen Ersatzteilnehmer! Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer Seminarversicherung. Sofern Ersatzteilnehmer auf der verbindlichen Anmeldung markiert oder mir als solche gemeldet werden, entstehen bei Verhinderung eines Teilnehmers keine zusätzlichen Kosten.


 
 








 


 
 








 
II. Zahlung

Die Seminargebühren verstehen sich pro Person, der Rechnungsbetrag gilt nach § 19 Abs.1 UstG ohne Umsatzsteuer. Bei Seminaren in von mir organisierten Räumen wird zur Seminargebühr eine Tagungskostenpauschale erhoben, in der die Raumnutzungsgebühren, Technik, Getränke, Tagesverpflegung und ein Mittagessen, inkludiert sind. Diese Tagungskostenpauschale ist Bestandteil der Kosten und kann nicht herausgelöst werden.

Bei lnhouse-Schulung gilt der Seminarpreis für die gesamte, bzw. vorab vereinbarte Teilnehmeranzahl und entsprechend des vorher vereinbarten und durch "LösungsBereit" bestätigten Angebotes. Weiterhin sind zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 0,50 ct/km und

Bei Entfernungen über 100 km pro Strecke können Hotelkosten für eine Übernachtung anfallen. Sofern ich davon Gebrauch mache, treffe ich im Vorhinein eine Absprache mit Ihnen zu den entstehenden Kosten.

Wenn der einladende Betriebsrat einen weiteren BR zum Seminar einlädt, ist eine vorherige Information an "LösungsBereit" notwendig! Eventuelle zusätzliche Rabatte können in diesem Fall nicht gewährt werden. Bitte beachten Sie die Obergrenze von 12 Personen, weitere Teilnehmer sind im Vorhinein abzusprechen. Für den weiteren teilnehmenden Betriebsrat fallen Materialkosten und Aufwandsentschädigung für getrennte Rechnungslegung in Höhe von 70,-Euro an. Der Gesamtseminarpreis und die Fahrt/ Übernachtungskosten werden in diesem Fall gesplittet und es erfolgt eine getrennte Rechnungslegung.

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Kostenseite.
Die Rechnung geht nach verbindlicher Anmeldung an Ihren Arbeitgeber zur direkten Begleichung der Kosten.

 
III. Veranstalter und Gerichtsstand

Veranstalter und Vertragspartner ist Kerstin Linaschk - LösungsBereit, Comeniusstraße 30D, 01307 Dresden. Gerichtsstand ist Dresden.

 
IV. Haftung

Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit unterliegen Sie diesem Versicherungsschutz nicht. Schadensersatzansprüche können - gleich aus welchem Grund - nur bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Seminarveranstalters beruhen.

 
AGB für eigene Seminare

Für eigene Seminare gilt das im Vorfeld mit Ihnen vereinbarte schriftliche Angebot durch LösungsBereit oder der mit Ihnen vereinbarte Honorarvertrag.

Ich behalte mir vor, bei wichtigen Ereignissen - wie z.B. Krankheit, das Seminar abzusagen und auf einen anderen Termin zu verlegen.

Bei Durchführung des Seminares in von mir organisierten Räumen behalte ich mir vor, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, Zeit, Ort und den Einsatz bestimmter Referenten/ Dozenten zu verändern. Für die Durchführung bei Ihnen vor Ort sind Sie für die Organisation eines entsprechend großen Seminarraumes mit Flipchart und die Verpflegung der Teilnehmenden zuständig. Sofern ich von weiterer Technik Gebrauch mache, melde ich Ihnen dies im Vorfeld an. Online -Seminare sind auf Ihren Wunsch möglich.

Nach Durchführung des Seminares erhalten Sie eine Rechnung entsprechend der Vereinbarung. Diese ist sofort und ohne Abzug an die angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Der Rechnungsbetrag gilt nach § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer.

Veranstalter und Vertragspartner ist Kerstin Linaschk - LösungsBereit; Comeniusstraße 30 D; 01307 Dresden. Gerichtsstand ist Dresden.

Stand 10.10.2023

 
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